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Recht: Das Recht ist eine Reihe von Regeln, die von sozialen oder staatlichen Institutionen geschaffen werden und durchsetzbar sind, um das Verhalten zu regeln. Das Recht trägt dazu bei, die Rechte der Menschen zu wahren und zu schützen. Siehe auch Rechte, Gesellschaft, Staat, Rechtsprechung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Thomas v. Aquin über Recht - Lexikon der Argumente

Höffe I 147
Recht/Thomas/Höffe: (...) Thomas [unterscheidet] vier rangmäßig angeord-
nete Arten.
1. (...) das ewige Gesetz (lex aeterna(1)), der
Höffe I 148
Inbegriff aller Vernunftprinzipien, nach denen Gott über die Welt herrscht.
2.(...) der aus der Schöpfungsordnung mittels Vernunft erkennbare Weltplan, das natürliche Gesetz (lex naturali(2)). Gemäß dem Apostel Paulus(3) von Gott dem Menschen «ins Herz geschrieben»,
bedeutet es eine Teilhabe (participatio) des Gesetzes in uns(4). Zu diesem rangmäßig zweiten, natürlichen Gesetz, das mit dem Anspruch auf überpositive Verbindlichkeit auftritt, gehören die Selbsterhaltung, die Arterhaltung und ein Leben gemäß der Vernunftnatur(5), des Näheren die Verbote von Raub und Beleidigung.
3. (...)das göttliche Gesetz (lex divina(6)) der Offenbarung, das im Alten und im
Neuen Testament zu finden ist und von der Kirche ausgelegt wird.
4. (...) das menschliche Gesetz (lex humana(7)), das mit Zwangsmacht auftritt und von der für das Gemeinwesen verantwortlichen Instanz erlassen wird. Die Obrigkeit darf aber nicht willkürlich agieren.
Gesetz/Thomas: Es soll dem Wohl des Gemeinwesens dienen und mittels Verboten etwa von Mord und Diebstahl vom Volk Schaden abwenden.
Ausnahmen: Wegen des Situationsbezuges können die näheren Bestimmungen unter-
schiedlich ausfallen, auch wieder geändert werden.
>Billigkeit
.
Naturrecht: Die Befugnis des Gesetzgebers im Rahmen seiner Leitaufgabe, dem Dienst am Gemeinwohl, situationsgerechte Gesetze zu erlassen, kann man als ein gemäßigtes Naturrechtsdenken und zugleich als gemäßigten Rechtspositivismus ansehen.
>Naturrecht.

1. Thomas Summa lIa Ilae, qu. 93
2. Ebenda qu.94
3. Römer 2, 15
4. Summa Iia Iiae qu.96,2
5. Ebenda qu.94,2
6. Ebenda, qu. 91, 5
7. Ebenda, qu. 95.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Aquin I
Thomas von Aquin
Über die Herrschaft des Fürsten Stuttgart 1971

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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